Reiseversicherung

Reiserücktrittsversicherung – fast eine Pflicht

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte eigentlich Pflicht sein, wenn Sie sich vor bösen Überraschungen schützen wollen.

Gründe, warum eine geplante und gebuchte Reise plötzlich nicht mehr durchführbar ist, kann es viele geben:

Beruflich kann, eine unverschuldete Arbeitslosigkeit Sie an einer Abreise hindern oder ein kurzfristiger Arbeitsplatzwechsel mit einer entsprechenden Urlaubssperre verhindert Ihre Abreise.

Auch ein Unfall, eine unerwartete schwere Krankheit, die Sie persönlich oder ein nahes Familienmitglied trifft, ist ein versicherter Rücktrittsgrund.

Dann ist meist nicht nur die Enttäuschung groß, sondern eventuell auch die auf Sie zukommenden finanziellen Belastungen und Gebühren., Solch eine Stornierung kann sehr kostspielig sein und im Extremfall bis zu 100 Prozent der kompletten Reisepreises betragen. Wenn dazu, zum Beispiel noch die Aufwendungen für den bereits bestellten Mietwagen, gebuchte Tauchkurse, Skipässe oder Safaris kommen, wird es schnell sehr teuer – daher sollten Sie nie auf eine Reiserücktrittsversicherung verzichten.

Über unseren Partner ERV-Versicherungen können Sie hier direkt online Ihre Reiseversicherung buchen.

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